Sabbatical
Sabbatical. Das Wort kommt aus dem hebräischem Wort Shabbat und heißt soviel wie loslassen, aufhören. Erwerbstätige steigen für eine gewisse Zeit aus - das kann von einem Monat bis zu mehreren Jahren sein.
Jeder zweite Arbeitnehmer träumt im Laufe seines Berufslebens davon auf Zeit auszusteigen, sich neu orientieren, sich weiterbilden, einmal Zeit haben um die eigenen Projekte zu verwirklilchen. Jedoch nur wenige setzen diesen Wunsch in die Tat um.
Das Zeilzeit- und Befristungsgesetz sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft das Recht hat, seine Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Allerdings muss der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter haben und der potenzielle Auszeitler mindestens sechs Monate dort beschäftigt sein. Aber auch dann kann der Chef den Antrag immer noch aus betrieblichen Gründen ablehnen. Ähnlich sieht es bei Beamten aus. Nach der Arbeitszeitverordnung haben Sie ein recht auf flexible Arbeitszeit. Lediglich ein paar wenige Unternehmen bieten aktiv ein Sabbatical an - vorwiegend Großkonzerne.
Vor dem Ausstieg ist eine solide Planung wichtig. Gespräche mit Gleichgesinnten und Menschen, die schon ein Sabbatical genommen haben, helfen mögliche Widerstände im privaten und berufslichen Umfeld zu überstehen. Wichtig ist auch eine ausreichende finanzille Planung. Wer ein Sabbatical nimmt, verzichtet in den meisten Fällen auf einen Großteil seines Gehaltes. Da heißt es vorher sparen und verzichten.
Es gibt verschiedene Optionen, den Arbeitsvertrag während der Auszeit fortzuführen. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber. Bei großen Konzernen gibt es z.B. Sonderformen der Teilzeitarbeit. Siemens und die Deutsche Post bieten beispielsweise Ihren Mitarbeitern befristete Teilzeitverträge an. Eine andere Möglichkeit bietet das Langzeitsarbeitskonto. Überstunden, Urlaubstage und Sonderzahlungen können angesammelt werden und dese kann als Freizeit "ausgezalt" werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit des Lohnverzichts. Angestellte verzichten für eine bestimmte Zeit auf einen Teil irhes gehaltes und erhalten später einen entsprechenden Freizeitausgleich. NRW zahl ihren Lerene auf Wunsch sechs Jahre sechs Siebtel ihres Gehalts und dafür bekommen Sie das siebte Jahr frei.